Viele Betreiber von Webseiten oder auch einfach nur Blogger sind immer noch verunsichert, ob hier nun schon eine Pflicht zum Gewerbe vorliegt oder ob man dsa doch einfach nur so nebenher laufen lassen kann.

Ich hatte hier zum Beispiel schon bei dieser Seite vor einigen Jahren die Absicht, hier mit Geld zu generieren durch Werbeanzeigen oder auch Verkäufe über Amazon. Das hatte ich dann hier alles installiert und ich stand auch vor der Frage, ob ich nun ein Gewerbe anmelden sollte oder einfach die möglichen Einnahmen ganz normal beim Finanzamt melde und sie später abrechnen. Mittlerweile gibt es hier Klarheit, denn man hat im Grunde genommen ab der Absicht, hier mit bloggen oder anderen Tätigkeiten der Veröffentlichung von Texten in Verbindung mit Werbung Geld verdienen zu wollen, die Pflicht entsprechende Schritte einzuleiten.

Gewerbe einfach online anmelden

Die ganze Anmelderei ist auch kein Hexenwerk und innerhalb von ein paar Minuten erledigt. Man googelt einfach die entsprechende Stelle Gewerbe anmelden online und sucht sich je nach dem wo man wohnt die entsprechenden Papiere heraus. Diese kann man online ausfüllen und entsprechend auch online abschicken. Alles weitere geht dann seinen Gang und man erhält Post vom Finanzamt und von anderen Stellen, die relevant sind. Schon kann man auf den entsprechenden Affinität-Seiten angeben, dass man im Besitz von Gewerbe ist und man ist auf der sicheren Seite. Zudem sollte man im Vorfeld den Arbeitgeber fragen, ob es für ihn ein Problem darstellt und gegebenenfalls wäre es sinnvoll, die Gewerbeanmeldung auszudrucken und dem Arbeitgeber vorzulegen. Auch Bezieher von Arbeitslosengeld sollten sich im Vorfeld beraten lassen und auf Nummer sicher gehen, damit man danach nur noch seine Freude hat, legal im Internet Geld zu verdienen. Man kann aber nicht nur die Gewerbeanmeldung online durchführen, sondern natürlich auch die GewerbeABmeldung, so wie ich es hier in einem anderen Artikel schon einmal beschrieben habe.

Siehe auch
Selbständig heißt für mich NICHT selbst und ständig

Dies hat auch so die Seite Existenzgründer.de geschrieben, denn hier steht: möchte man eine gewerbliche Tätigkeit ausüben, ist diese unabhängig vom Umfang der Tätigkeit beim Gewerbeamt anzumelden. Melden Sie Ihr Kleingewerbe an, so werden mit der Gewerbeanmeldung das Finanzamt, die Berufsgenossenschaft, das Statistische Landesamt, die Handwerkskammer bzw. die Industrie-und Handelskammer automatisch über die Gewerbeausübung informiert. Mit dem Finanzamt können Sie dann beispielsweise erklären, dass sie aufgrund ihrer zu erwartenden Umsätze die Kleinunternehmer Regelung nutzen möchten.

Eine weitere Seite möchte ich den geneigten Lesern wirklich sehr gerne zu diesem Thema Gewerbeanmeldung, Blogger, Befehls und alles was mit Existenzgründung und anderen Dingen im Internet in Verbindung mit Geld zusammenhängt, ans Herz legen. Die Seite „Selbstständig im Netz“ ist wohl eine der bekanntesten und auch beliebtesten Seiten, die es zu diesem Themenkomplex geben kann. Schon vor Jahren habe ich immer wieder bei Fragen Antworten auf der Seite selbstständig-im-netz.de gefunden und empfehle diese deshalb sehr gerne. Der Autor Peer Wandiger ist scheinbar wirklich eine Koryphäe auf dem Gebiet, die Seite hat viele verschiedene Unterthemen und lädt wirklich dazu ein, die Inhalte förmlich einzusaugen. Wenn man sich hier entsprechend eingelesen hat, dann dürften viele Fragen beantwortet sein und wenn dann immer noch etwas offen ist, kann man sich auch an die entsprechenden Behörden wenden.