Gerichtsurteil: Bewährung für Kaffee-Räuber (84).

Na ganz toll. Da wird also ein 84jähriger Rentner, der scheinbar in einem Anfall von Schreck, Verwirrung und Armut verurteilt zu 14 Monaten Haft auf Bewährung. Nimmt man das als Maßstab für künftige Fälle bei Raub und Körperverletzung, dürfte es bald zu weitaus drastischeren Strafen kommen. Doch wird das auch so sein? Wird ein weiterer Richter es wagen, die Schulklasse (s)einer Tochter als Publikum zu dieser lächerlichen Veranstaltung einzuladen?

Nein, die Realität wird uns einholen und es wird weiter kuriose Urteile geben in weitaus schlimmeren Fällen. Über die Gründe darf spekuliert werden, aber jeder kann die Messlatte anlegen und vergleichen, wie und wo er möchte. Fakt ist aber: Hier wird ein Maßstab gesetzt, der fast schon seinesgleichen sucht und zeigt die Willkür, mit der Richter ihre Urteile fällen. Mich würde es freuen, wenn dieser Richter oder gleiche seiner Zunft mit gleicher Härte bei U-Bahn-Schägern oder ähnlichen Verbrechern handeln würde!

Siehe auch
Nachrichten der Woche ab 19. März 1984

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