Das Bundeskartellamt hat doch tatsächlich und völlig überraschenderweise festgestellt, dass die Mineralölkonzerne angeblich den Benzin-Preis absprechen würden – was völlig überraschenderweise von den Mineralölkonzernen zurückgewiesen wird. Ja aber wer in den letzten Jahren bestimmte Preisentwicklungen verfolgt hat, wird nicht umhin kommen, gewisse Kuriositäten –insbesondere an bestimmten Wochentagen oder zum Ferienbeginn- einzuräumen.

Die Frage ist natürlich, ob man für diese Erkenntnis das Bundeskartellamt benötigt. Nicht dass ich das für überflüssig halte – aber entweder man handelt dann auch und vermeldet Vollzug oder aber man hält sich zurück und bleibt in der Beobachterposition. Denn diese Feststellung bringt den Verbrauchern genau gar nichts.

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Von ID

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